Willkommen bei Finanzgericht.org,
hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Finanzgerichten in Deutschland.
Vor den Finanzgerichten können Sie sich gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und Zollverfahren gegen Sie ergehen. Kindergeldstreitigkeiten gehören ebenfalls vor die Finanzgerichte. Die Bestrafung von Steuerhinterziehung fällt hingegen nicht in ihre Zuständigkeit. Es geht dabei vor allem um
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuermessbeträge
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Verbrauchsteuern, wie Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer u. ä.
- Zölle.
Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch
Steuerliche Nebenleistungen
- Kindergeld
- Haftung für Steuern (z. B. Geschäftsführerhaftung).
Jeder Bürger, der sich nicht durch eine Anwältin/einen Anwalt, Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in vertreten lassen möchte, kann sich grundsätzlich selbst an das Finanzgericht wenden. Sie können ein finanzgerichtliches Verfahren entweder schriftlich oder per E-Mail einleiten oder dadurch, dass Sie während der Geschäftszeiten bei der Rechtsantragstelle des Gerichts persönlich vorsprechen und Ihren Antrag protokollieren lassen.